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Die Urne zuhause
Grundsätzlich muss (in Österreich) jede Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden. Erlässt die Gemeinde, in der die Urne beigesetzt werden soll, jedoch einen Bescheid, der die Beisetzung auf privatem Grund erlaubt, so darf die Urne den Angehörigen ausgehändigt werden. Das Gesetz schreibt als Voraussetzung eine pietät- und würdevolle Beisetzung vor. Es liegt also im Entscheidungsspielraum der Behörde, ob z.B. die Aufbewahrung in einer Wohnung zulässig ist. Der Bescheid verfällt jedoch, sobald das Grundstück verkauft wird. Dann ist die Urne wieder auf einen Friedhof zu überstellen.