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Ist der Tod durch einen Unfall oder Unglück eingetreten:

In diesem Fall, ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Auf Wunsch der Angehörigen kann zur Unterstützung das Kriseninterventionsteam des Roten Kreuzes hinzugezogen werden. Dies kann in den ersten Stunden des Schocks oft eine wertvolle Hilfe sein.

Meist wird in solchen Fällen eine Obduktion angeordnet.
Der Begräbnistermin kann erst festgelegt werden, wenn die Freigabe durch die Polizei/Staatsanwaltschaft erfolgt ist. 
In einem Aufnahmegespräch bei uns im Büro oder auf Wunsch auch bei Ihnen zuhause, werden wir mit Ihnen die weiteren Schritte und die Abwicklung des Begräbnisses besprechen.

 

Rund um die
Uhr erreichbar.
07288/2294