IHR ABSCHIED

Ganz wie sie es sich wünschen

Bestattung klingt recht formell, fast schon emotionslos. In Wirklichkeit geht es um ein letztes Servus an diese Welt. In aller Stille. Oder mit Pauken und Trompeten. In Form einer Feuer- oder Erdbestattung. Oder überhaupt ganz anders, im Rahmen einer alternativen Bestattungsform. Die Möglichkeiten sind so vielseitig, wie das Leben eines jeden Menschen einzigartig. Und so soll es ein Abschied sein, der Ihren Charakter, Ihre Persönlichkeit widerspiegelt. Ihr Abschied. Den Sie ganz nach Ihren eigenen Wünschen bereits vorab gestalten bzw. festlegen können. Wir kümmern uns darum, dass jedes noch so kleine Detail in Ihrem Sinne erfüllt wird. Darauf können Sie sich verlassen. Über das Diesseits hinaus.

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die traditionelle Art der Beisetzung in Österreich, liegt jedoch mittlerweile knapp hinter der Anzahl an Feuerbestattungen.

Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg von der Kirche zum Grab geleitet und dort beigesetzt.Am Grab kann sich jeder Trauernde mit Handblumen, Weihwasser oder Erde noch einmal vom Verstorbenen verabschieden.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung teilt sich üblicherweise in die Verabschiedung am Sarg und die Beisetzung der Urne. Die Verabschiedung wird meist als offizielle Trauerfeier organisiert, zu der Verwandte und Freunde eingeladen sind. Die Beisetzung der Urne findet meist im Familienkreis statt und gibt den engsten Angehörigen die Möglichkeit den Verstorbenen in einer sehr privaten Runde auf seinem letzten Weg zu begleiten.

Die Zahl der Feuerbestattungen steigt stetig. Auch die verschiedensten "alternativen" Beisetzungsvarianten der Urne sind oft ein Grund für die Feuerbestattung.

Die Urne zuhause

Grundsätzlich muss (in Österreich) jede Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden. Erlässt die Gemeinde, in der die Urne beigesetzt werden soll, jedoch einen Bescheid, der die Beisetzung auf privatem Grund erlaubt, so darf die Urne den Angehörigen ausgehändigt werden. Das Gesetz schreibt als Voraussetzung eine pietät- und würdevolle Beisetzung vor. Es liegt also im Entscheidungsspielraum der Behörde, ob z.B. die Aufbewahrung in einer Wohnung zulässig ist. Der Bescheid verfällt jedoch, sobald das Grundstück verkauft wird. Dann ist die Urne wieder auf einen Friedhof zu überstellen.

Gruftbestattung

Eine Gruft ist ein gemauerter Raum, in dem der Sarg beigesetzt wird. Der Verstorbene wird somit nicht der Erde (und damit dem Zerfall) übergeben, sondern verbleibt in einem luftdicht verlöteten Metallsarg auf Dauer in der Gruft.
Die Trauerfeier verläuft gleich dem Erdbegräbnis.